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Aus dem Gemeinderat - Dezember 2018

Neue Satzungen für Wasser bzw. Entwässerung

Wasserabgabesatzung (WAS)
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Entwässerungssatzung (EWS)

Die WAS wurde vom Büro Dr. Schulte und Röder Kommunalberatung UG & Co. KG überarbeitet und gemäß dem neuen Berechnungsmodelle der tatsächlich vorhandenen Geschoßfläche an den nötigen Stellen angepasst. Bis vor etwa einem Jahr war die Berechnungsgrundlage für Grundstücke noch die maximal zulässige Geschoßfläche. Bei neuen Grundstücken wird seit diesem Jahr nach der tatsächliche Geschoßfläche berechnet.
Wer bisher nach der alten Regelung abgerechnet wurde, der bleibt auch bei Gebäudeerweiterungen (bis auf einige Ausnahmen) vor weiteren Zahlungen verschont, denn er hat seine Gebühren eh schon für die maximal zulässige Geschoßfläche bezahlt.

Bei der Kalkulation der Gebühren werden in der Vermögensbuchführung der Gemeinde, die Investitionen der nächsten 4 Jahre berücksichtigt. Wenn also zu erwarten ist, dass für die Wasserversorgung in den nächsten Jahren Verbesserungen bzw. Erneuerungen anstehen, dann sind diese bereits mitkalkuliert. Der Zeitraum für solche Kalkulationen wird auf 4 Jahre festgelegt. Man will sich eine jährliche Auswertung vom Büro Schulte erstellen lassen, um den Kostentendenz besser verfolgen zu können. Die voraussichtlichen Kosten dazu betragen ca. 6.500 €.

Alle drei Satzungen wurden gemäß den neuen Erfordernissen angepasst. Das ist eine Menge Papier und wer sich genau darüber informieren will, kann den genauen Gesetzestext in der Gemeinde einsehen.

Stellplatzsatzung (Neufassung ab 11.12.2018)

Für jede Wohnung unter 55 qm muss ein Stellplatz ausgewiesen werden. Bei einer Wohnfläche von größer gleich 55 qm müssen es 2 Stellplätze sein.

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Fürth
Gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss auch ein Datenschutzbeauftragter in den Kommunen vorhanden sein. Der Landkreis hat sich für einen Kandidaten entschieden, der zum 01.01.2019 eingestellt wird und auch von allen beteiligten Kommunen bestellt werden kann. Der Datenschutzbeauftragte vor Ort ist Herr Reingruber.

Neubau Kindergarten

Bürgermeister Kistner will den Förderantrag für den neuen Kindergarten bei der Regierung Mittelfranken noch vor Weihnachten abgeben. Die Ausschreibung für den Kindergarten könnte dann im Januar erfolgen und im Februar wäre die Vergabe der Bauarbeiten möglich.

Laut Erhebung ist in Puschendorf ein zukünftiger Bedarf von ca. 36 Krippenplätzen und 124 Kindergartenplätzen erforderlich. Dies hat das Landratsamt anerkannt und bestätigt.

Bisher sind für den Neubau des Kindergartens 14 Kinder für die Krippe und 30 Kinder für den Kindergarten vorgesehen. Wenn es ein integrativer Kindergarten wird, dann erhöht es sich um jeweils 2 Kinder. Ein integrativer Kindergarten bedeutet, dass es Gruppen mit körperlich oder geistig behinderten Kindern gibt, die zusammen mit den anderen Kindern gemeinsam gefördert werden. Dazu stehen auch speziell ausgebildete Erzieher und Pädagogen zur Verfügung. Ein integratives Kind wird mit dem Faktor 1:4 gerechnet, das bedeutet, dass ein förderbedürftiges Kind so viel zählt wie 4 andere. Bei 32 Plätzen im Kindergarten und 2 integrativen Kindern könnten beispielsweise noch 24 Kinder aufgenommen werden. Theoretisch könnte man annehmen, dass sich dadurch der Betreuungsschlüssel verbessert, da das gleiche Personal für weniger Kinder zur Verfügung steht. Allerdings brauchen behinderte Kinder auch mehr Fürsorge und Förderung. Es ist jedenfalls richtig, dass sie nicht ausgeschlossen werden und mit anderen Kindern zusammen sein können. Damit werden Rücksicht und Toleranz enorm gefördert.

2. Bgm. Stephan Buck betonte, dass bis zur Fertigstellung des Neubaus eine Zwischenlösung gefunden werden muss, da die erhoffte Fertigstellung für September 2019 nicht mehr zu halten und ein dringender Bedarf an Kinderbetreuung gegeben ist. Bisher ist man auf Tuchenbach, Obermichelbach, Veitsbronn und Langenzenn ausgewichen. Ob die Einrichtungen dort für nächstes Jahr noch Kapazitäten für Puschendorfer Kinder haben ist allerdings unklar, da auch in diesen umliegenden Ortschaften massiv gebaut wird dort ein erhöhter Bedarf vorhanden sein wird.

Planung Heimweg 10

Das Ing. Büro Grosser, Seeger und Partner (Nürnberg) soll damit beauftragt werden, die Planungen des neuen Investors am Heimweg 10 zu prüfen und zu überwachen. Man will auf Nummer Sicher gehen, dass alle Vorschriften eingehalten und vertragliche Vereinbarungen rechtssicher niedergeschrieben werden. Vor allem die Verbindungsstraße Heimweg - Quellenweg und auch die Verlegung der neuen Wasserleitung durch das Grundstück Heimweg 10 muss vertraglich abgesichert werden.

Umbau Rathaus

Zur Zeit wird die Aufzugstechnik eingebaut. Fertiggestellt ist sowohl die Fassage, der Einbau der Fenster und die Windschutzverkleidung am Aufzug. Die Firma Auerochs wird als nächstes die Räume der Sparkasse komplett entkernen, anschließend wird die Zwischenwand zur Gemeindeverwaltung eingerissen. Die Mitarbeiter der Gemeinde werden während des Umbaus des Erdgeschoßes in den 1. Stock ausweichen, damit der Umbau zügig vorangeht. Der Empfang der Gemeinde wird zur Feuerwehr verlegt. Das Büro des Bürgermeisters wird vorübergehend in einen Container sein, der vor dem Rathaus steht. Sobald der Umgau im EG abgeschlossen ist, werden die Mitarbeiter darin einziehen, damit die oberen Räume neu gestaltet werden können. Die Umbauphase wird ungefähr 6 Monate in Anspruch nehmen.

Sanierung Schießhausweg

Die Sanierung dieser Straße soll erfolgen, sobald die Änderung der Straßenausbausatzung (STRABS) von der Landesregierung geändert und freigegeben worden ist. Was man wohl endlich eingesehen hat ist, dass endlich die tiefen Schlaglöcher provisorisch repariert werden und ein gefahrloses Begehen damit ermöglicht wird.

E-Mobil für die Gemeinde

Die Gemeinde hat sich ein Elektro-Auto der Firma BMW (I3) geleast. Damit sollen die dienstlichen Fahrten der Mitarbeiter weitgehend erledigt werden. Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und die Kosten pro Monat betragen 250 Euro zuzüglich Versicherung. Dafür soll die Kostenpauschale für Fahrten mit Privatfahrzeug größtenteils entfallen. Zuschüsse dazu gibt es von der VR meine Bank eG und vom Stromversorger Main-Donau Netzgesellschaft. Laut Bürgermeister Kistner sind damit die Unterhaltskosten weitgehend gedeckt.

Grundschule Veitsbronn - Schülerzahl 2018/2019

Für das Schuljahr 2018/2019 gibt es 156 Erstklässer, die in 6 Klassen untergebracht sind. Obwohl die Veitsbronner Schule die größte Grundschule im Landkreis ist, sind die Aufnahmekapazitäten weitgehend erschöpft. Vom Gebäude der Hauptschule soll der hintere Teil als Kindergarten umgebaut werden, wogegen der vordere Teil erhalten bleibt.

Schnelleres Internet - Anfrage an die Telekom

In ganz Puschendorf ist (bis auf einige Ausnahmen) mit DSL 50 (50MBit im Download, 10 MBit Upload) versorgt. Den damaligen Ausbau mit DSL50 hat die Gemeinde mit ca. 25.000€ anteilig finanziert. Allerdings ist das inzwischen nicht mehr der aktuelle Stand der Technik und eine Anfrage an die Telekom soll klären, ob VDSL 100 zur Verfügung steht.

Manfred Schroll