Aus dem Gemeinderat - Dezember 2017
Änderung des Bebauungsplans wegen neuen Kindergarten.
Wegen des geplanten Kindergartenbaus in der Traubenstraße mit mehreren Stockwerken ist eine Änderung des Bebauungsplans für dieses Gebiet (Hochgrabenstraße) notwendig. Die Baugrenzen werden durch das 3stöckige Gebäude deutlich erweitert, da 2 Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss geplant sind. Da andere umliegende Gebäude ebenfalls 3 Stockwerke hoch sind, fügt sich der geplante Kindergarten in die vorhandene Bebauung ein.
Bestätigung des 1. Feuerwehrkommandanten durch den Gemeinderat
Bei der Wahl des 1. Feuerwehrkommandanten wurde Alexander Vitzthum im Amt erneut bestätigt, ebenso Alexander Dörr als stellvertretender Kommandant. Der Gemeinderat muss diese Wahl bestätigen, was auch einstimmig erfolgt ist.
Umbau der bisherigen Sparkassenräume
Wie bereits bekannt ist, wird die Sparkasse ihren Filialbetrieb in Puschendorf einstellen. Allerdings verbleiben die Automaten weiterhin im Erdgeschoß mit einem von der Gemeindeverwaltung getrennten Zugang erhalten. Es wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert wie man die freiwerdenden Räume nutzen kann. So könnte das Bauamt vom Obergeschoß ins Erdgeschoß verlegt werden, da hier ein besonders großer Bedarf an Dokumenten, Plänen und Abstimmung mit dem Bürgermeister gegeben ist. Der ebenfalls freiwerdende Keller kann dazu als Archiv verwendet werden. Das bisherige Besprechungszimmer der Sparkasse könnte als Bürgerzimmer eine sinnvolle Verwendung finden. Klaus Madinger (Ing. Büro Wirsching & Madinger) wurde beauftragt Machbarkeits-Studien mit den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung auszuarbeiten.
Rohbauland wird in Zukunft nur noch komplett über die Gemeinde angekauft und erschlossen.
Wurde bisher ein Bauland erschlossen, so hatte die Gemeinde 1/3 der Fläche angekauft, damit beim Verkauf wenigstens die Erschließungskosten gedeckt sind. Der Bau- und Finanzausschuss hat den Gemeinderat empfohlen in Zukunft nur noch Baugebiete zu erschließen, wenn die Gemeinde die komplette Fläche erwerben kann. Der Kaufpreis vom jeweiligen Eigentümer wird dabei vom Gemeinderat beschlossen. Damit verbinden will man auch dass von den Käufern der Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist gebaut werden muss.
Kommentar:
Dieser Beschluß ist zu begrüßen und längst überfällig, denn bisher hatte die Gemeinde nur die Möglichkeit ein Drittel des Baugrundstücks zu erwerben, um wenigstens die Erschließungskosten zu decken. Damit hat die Gemeinde eigenlich zum Selbstkostenpreis erschlossen. In umliegenden Gemeinden ist es längst üblich, dass Bauland komplett über die Gemeinde abgewickelt wird. Somit kann die Gemeinde durch die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen die Finanzen stabil halten und hat die Planungshoheit im Dorf.
Nicht klar hervorgegangen ist allerdings, ob sich der Beschluß auch auf das neue Baugebiet Dorfeiche auswirkt.
Manfred Schroll