Aus dem Gemeinderat - Oktober 2016
Bürgerfragestunde zum Thema Straßenausbau-Beitrag Heuberg
Bürgermeister Kistner hat die Anwohner vom Heuberg zu einer Fragestunde zum Thema Straßenausbaubeitrag eingeladen. Man hatte die Möglichkeit, die Fragen direkt an Rechtsanwalt Dr. Halter zu stellen. Sein Schwerpunktgebiet ist seit über 28 Jahren die Abrechnungen von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen für Gemeinden. Da die Art der Kostenverteilung auf die Anlieger sehr kompliziert ist und rechtlich auch gefestigt sein muss, wurde Dr. Halter aus Nürnberg von der Gemeinde als Berater beauftragt, die Rechtssicherheit bei der Umlegung der Kosten zu gewährleisten.
Bürgermeister Kistner hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dieser Runde keine persönlichen Situationen, noch Widersprüche von Anliegern behandelt werden, sondern es kann nur auf allgemeine Fragen zur Kostenabrechnung eingegangen werden.
Die Situation der Kostenabrechnung bei den Anliegern ist etwa folgendermaßen:
- Anwohner, deren Grundstück direkt am Heuberg angrenzt, werden zur Kostenbeteiligung herangezogen.
- Anwohner, die ein Eckgrundstück haben und an eine weitere Straße angrenzen, werden nur zu 2/3 an den Kosten beteiligt.
- Anwohner, deren Anwesen in Stichstraßen liegt und sogenannte Hinterlieger sind, können gemäß der Rechtslage nicht an den Kosten beteiligt werden, wobei hier besondere Sachverhalte zu beachten sind.
Dr. Halter hat die aktuelle Rechtslage ausführlich erklärt, denn für die Betroffenen ist die Rechtsprechung nicht immer logisch und verständlich. Weil diese aber aufgrund von Gerichtsurteilen gefestigt ist, werden nach seiner Einschätzung eventuelle Klagen dagegen auch keine Aussicht auf Erfolg haben. Es werden auch keine regionalen Unterschiede gemacht, sondern die Gesetze sind in ganz Bayern einheitlich.
Der Kommentar:
Ich halte es für Richtig und Notwendig, dass sich die Gemeinde in komplizierten Angelegenheiten von einem Fachanwalt beraten lässt, denn damit besteht ein großes Maß an Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Zwar mag die Rechtsprechung in für Nicht-Juristen unlogisch sein, aber wenn diese klar gefestigt ist, muss diese akzeptieren. Ob dies Lösung gerecht ist, darüber gehen die Meinungen auseinander, denn die Gerichtsbeschlüsse weichen oft von unserer Philosophie ab.
Für mich ist das Straßenausbaugesetzt ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert, das dringend überdacht werden sollte. Es stammt vermutlich den 50er oder 60er Jahren, wo Autos und geteerte Straßen eher die Ausnahme waren. Wer damals den Luxus bekam, an einer befestigten (geteerten) Straße zu wohnen, der wurde zur Kasse gebeten. Heutzutage gehören befestigte Straßen zur Grundstruktur von Ortschaften und Staat. Mit der alternativen Möglichkeit, die seit April 2016 gegeben ist, den innerörtlichen Straßenausbau durch sogenannte wiederkehrende Beiträge zu finanzieren, wäre die Kostenverteilung für alle gerechter.
Manfred Schroll
Umsatzsteuerbehandlung der Gemeinden
Die Besteuerung der öffentlichen Hand wurde im Bereich der Umsatzsteuer neu geregelt. Ab 2017 sind laut Europäischer Richtlinie alle privatrechtlichen Tätigkeiten einer Gemeinde umsatzsteuerpflichtig, wobei die Tätigkeiten im öffentlich-rechtlichen Gebiet steuerfrei bleiben. Leider fehlen der neuen Verordnung die Ausführungen und Erläuterungen und die jeweiligen Auswirkungen sind auch nicht bekannt. Darum schlagen Steuerberater und der Bay. Gemeindetag vor, dass die Kommunen den 4-jährigen Übergangszeitraum nutzen sollen. Während dieser Übergangsfrist bleibt alles wie bisher. Der Gemeinderat hat dementsprechend auch beschlossen von dem Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung Gebrauch zu machen, bis das Gesetzt 2021 endgültig in Kraft tritt.
Pflege- und Schutzmaßnahmen am Fahrbahnteiler Meisenweg
Der Fahrbahnteiler am Meisenweg ist mit Bäumen und Büschen in den letzten Jahrzehnten zugewachsen. Aus einer ehemaligen Buschhecke wachsen inzwischen hohe Bäume, die man zusammen mit einem Fachmann begutachtet hat. Mit diesem zusammen wurde eine Auswahl getroffen, was entfernt oder zurückgenschnitten werden soll. Ursprünglich waren 19 Bäume und Büsche vorhanden, inzwischen sind es 37. Davon soll ein Teil entfernt werden damit durch mehr Lichteinfall die Büsche wieder besser austreiben. Ferner hat man gegenüber den Anwohnern als Gemeinde bestimmte Pflichten zu beachten. So darf zum Beispiel kein Überwuchs vorhanden sein und auch das Wurzelwerk darf nicht so auswachsen, dass die Fahrbahn dadurch beschädigt wird.
Der Grünstreifen soll in jedem Fall erhalten bleiben und es sollen dort auch weiterhin Büsche und Bäume wachsen – nur eben etwas weniger und dafür kräftiger. Bürgermeister Kistner hat den Vorwurf entschieden zurückgewiesen, dass Puschendorf zu wenig Grün hat, da alleine im Bereich des Erdwalls West III entlang der Kreisstraße noch ca. 450 Bodendecker, 200 Büsche und 18 Bäume gepflanzt werden sollen.
Hermann Höfler hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme zum Rückschnitt notwendig ist um wieder eine dichte Hecke zu bekommen. Außerdem wachsen die Baumkronen besser, wenn die Bäume nicht so dicht aufeinander stehen.
Der Auftrag wurde an den Bau- und Umweltausschuss zur Begutachtung weitergegeben.
Vergabe der Baggerarbeiten an der Wolfgangsquelle
Zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz soll der gesamte Bereich der Quelle überarbeitet und der ursprüngliche natürliche Zustand wiederhergestellt werden. Der künstlich angelegte Teich, der inzwischen voller Schlamm ist soll verschwinden und die Betonteile im Flussbett ebenfalls entfernt werden. Dieser biologische Teil wird dabei zu 100 % gefördert.
In einem weiteren Schritt soll dann auch die Nutzbarkeit durch Hinweistafeln, Gehwege, Ruhebänke, etc. ausgebaut und verbessert werden.
Da aber die jeweiligen Angebote nicht vollständig vorliegen, wird Bgm. Kistner ermächtigt, die Arbeiten an die jeweilige Firma zu vergeben, die das günstigste Angebot abgibt.
Bepflanzung des Erdwalls in Gebiet West III (gegenüber Friedhof)
Von der Verwaltung wurde ein Pflanzkonzept mit Kosten eingeholt, wobei der Bau- und Umweltausschuss dies begutachtet und als zu dicht empfunden hat. Außerdem sollen auch keine Weiden angepflanzt werden, da diese zu sehr auswuchern. Am Fuße des Erdwalls sollen etwa 18 Ebereschen gesetzt werden, um so eine Alleewirkung zu erzielen. Die Firma Popp hat dazu ein erneutes Angebot gemacht und wird die Bepflanzung mit Unterstützung der Gemeindearbeiter auch übernehmen.
Bepflanzung der Grünfläche entlang der Neutstädter Str. zwischen Lerchenweg und Finkenweg.
Ursprünglich standen dort Japanische Zierkirschen, die aber im Zuge der Kanalsanierung entfernt werden mussten. Jetzt soll der Streifen wieder angepflanzt werden, allerdings nicht mit hohen, tiefwurzelnden Bäumen, sondern mit ca. 60 Büschen und Sträuchern. Da man sich über die Art der Büsche bzw. Sträucher nicht ganz einig war wurde das Thema an den Bau- und Umweltausschuss weiterdelegiert.
Betriebserweiterung der Fa. Zettner
Die Firma Zettner erweitert ihren Betrieb und hat dazu eine zusätzliche Fläche im Osten übernommen, zusätzlich die Stallungen des Anwesens Wick. Da Bauamt im Landratsamt hat den Bauplänen inzwischen zugestimmt und die gesamte Planung ist mit dem Bauamt bereits abgestimmt.
Die Erweiterung des Betriebs sorgt in Puschendorf für eine langfristige Standortsicherung und den Erhalt von über 50 Arbeitsplätzen.
Manfred Schroll