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Aus dem Gemeinderat - Juli 2015

Ergänzungssatzung Schießhausweg

Weil Bauanfragen für den Schießhausweg vorliegen, will die Gemeinde eine Ergänzungssatzung bzw. eine Änderung der bisherig erlaubte Bebauung ausarbeiten. Man will zwar verschiedene Dachformen erlauben, aber es soll nur eine maximale Bauhöhe möglich sein. In Klärung ist auch ein Lärmschutz wegen den Kirchenglocken und den Bahnverkehr.

Spielplatz Asternstraße und Storchenweg

Es soll ein neuer Zaun um die Spielplätze gesetzt werden. Da für diese Gebiete Bebauungspläne vorhanden sind, die auch die Gestaltung der Zäune bestimmen, hat der Gemeinderat darüber abgestimmt hier eine Ausnahme in eigener Sache zuzulassen. Anstelle von Holzzaun soll ein robuster Stabmattenzaun (verzinkt) gesetzt werden. Die Firma Krippner aus Langenzenn hat dazu bereits ein Komplett-Angebot (Material mit Zaunsetzen) abgegeben. Es wird noch ein Angebot der Firma Friedrich eingeholt, die zur Zeit an der Kinderkrippe die Außenarbeiten durchführt.

Wasserleitung Heimweg

Über den Heimweg soll eine Wasserleitung als alternative Verbindung zur Neustädter Straße gelegt werden. Man will dadurch eine gewisse Sicherheit der Wasserversorgung gewährleisten, falls die Hauptwasserleitung am Heuberg aufgrund eines Notfalls abgedreht werden müsste. Da bereits eine entsprechend starke Leitung im Quellenweg verlegt ist, hat man also die Möglichkeit im Zuge der Erschließung des Heimwegs, diese alternative Wasserzufuhr zur Neustädter Straße zu verlegen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 30.000.- € plus die Kosten für Planung und Bauüberwachung von ca. 5.500.- € der Fa. GBI.

Bebauungsgebiet Dorfeiche

Es liegt ein Vor-Entwurf des Baugebietes vor, der allerdings noch sehr grob gefasst ist und dem Gemeinderat zunächst vorgestellt worden ist. Im Bauausschuß sollen darüber weitere Gespräche stattfinden, um die Planungen zu verfeinern und zu konkretisieren.

Windpark Kirchfembach

Die Stadt Langenzenn plant an der Straße von Puschendorf - Pirkach, Abzweig Kirchfembach einen Windpark mit großen Windrädern zu errichten. Die Höhe der Windräder beträgt mit Rotoren 200 Meter. Gemäß der Bay. Bauordnung (10H-Regelung) muss der Abstand zum nächsten Wohngebiet das 10fache der Gesamthöhe betragen - in diesem Fall also 2000 Meter. Die tatsächliche Distanz zu Puschendorf liegt allerdings weit darunter und wurde von Bgm. Kistner mit ca. 1300 Meter beziffert. Vom Gemeinderat wurde diese Sache wegen dem zu geringen Abstand abgelehnt!

Krippenbau Außenanlagen

Bgm. Kistner hat vorgeschlagen, das in der Traubenstraße entlang der Westseite der Kinderkrippe 3-4 Kurzzeit-Parkzonen zu errichten. Damit soll verhindert werden, dass die Eltern ihre Kinder beim Abholen in der vielbefahrenen Neustädter Straße ein- und aussteigen lassen müssten. In der Traubenstraße wäre auf einer solchen Kurzzeit-Parkzone das Abholen viel gefahrloser, als an der Neustädter Straße. Ferner will man beim Landratsamt einen Antrag auf eine Tempo-30 Zone entlang der Kinderkrippe auf der Neustädter Straße einreichen, um so für mehr Sicherheit für die Kinder zu sorgen.

Antrag auf Rücknahme des Beschlußes über die Befreiung vom Bebauungsplan Vogelstraße - Bussardweg/Habichtweg

Für das Baugebiet Bussardweg / Habichtweg liegt ein rechtlicher Bebauungsplan vor. Auf dem letzten freien Grundstück soll ein Haus im toskanischen Baustil errichtet werden, dessen Bauweise aber durch den Bebauungsplan nicht abgedeckt ist. In einer vorherigen Sitzung hat der Gemeinderat die Möglichkeit einer solchen Bebauung in Aussicht gestellt. Dagegen haben sich einige Anwohner gewehrt, mit der Begründung dass sie die Vorschriften einhalten haben müssen. Dazu liegt auch eine Unterschriftsliste vor. Die Gemeinde prüft die Angelegenheit im Bauausschuß und ferner mit dem Landratsamt.

Areal Lämmermann  verkauft

Die Gaststätte zum Roten Ochsen wurde verkauft. Der neue Besitzer will das Gebäude und den Biergarten erhalten, wobei der unteren Teil des Anbaus als Lagerraum genutzt wird und der obere Teil zu einem späteren Zeitpunkt zum Wohnraum umgebaut werden soll.

Manfred Schroll