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Bebauungsplan Dorfeiche

Aktueller Stand

Bebauungsplan DorfeicheErwartungsgemäß nicht ganz einfach ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im innerörtlichen Bereich nördlich der Dorfeiche.  Das ursprüngliche Baugebiet wurde im Umfang reduziert, weil verschiedene Grundstückseigentümer sich nicht beteiligen wollen. Daher werden deren Grundstücke nun auch nicht erschlossen.

Etwa 18 Grundstücke für unterschiedliche Gebäudearten werden entstehen. Die Zufahrt erfolgt über eine geschwungene Straße, die auf Höhe der Bäckerei vom Fliederweg abzweigt und am Ende in die Vogelstraße mündet. Im westlichen Bereich soll ein kleiner Platz als  Siedlungstreffpunkt entstehen. Neben den vorgeschriebenen Abstellplätzen auf den Grundstücken sind 12 öffentliche Parkplätze vorgesehen. Ferner wurde das Bebauungsgebiet aufgrund eines Lärmgutachtens umgeplant. So wurde die Ecke Fliederweg zur Bäckerei Jakob als Mischgebiet eingestuft um den möglichen Lärmwerten der Bäckerei Sorge zu tragen, die nur in einem Mischgebiet zulässig sind. Ferner wurden die Baugrenzen zurückversetzt. Durch Carports und Garagen und so genanntem passiven Lärmschutz, also schallgedämmte Fenster, soll die Lärmbelastung zusätzlich abgeschirmt werden.

Größter Knackpunkt bleibt der Lärmschutz zur Firma Auerochs. Im aktuell ausliegenden Plan muss ein 20 Meter breiter Streifen bleiben, der nicht mit Wohnhäusern bebaut werden darf. Erlaubt wären auch hier Garagen oder Carports. Bei der Dachform sollen verschiedene Varianten zugelassen werden, bei denen die Dachneigung zwischen 22 und 25 Grad beträgt. Flachund Pultdächer sind zunächst ausgeschlossen. Die Firsthöhe darf im mittleren Teil bis zu 10 Meter betragen, ansonsten sind nur 9 Meter erlaubt. Der Kanalanschluss soll über die Traubenstraße führen, weil dieser mit 60 cm Querschnitt ausreichend Kapazität hat.

Auf großes Interesse stieß ein neuer Vorschlag der Firma Auerochs. Der Gemeinderat wurde informiert, dass die Firma bereit wäre den Gewerbebetrieb in den westlichen Teil von Puschendorf auszusiedeln, vorausgesetzt sie bekommt eine ausreichend große Fläche um dort den Gewerbebetrieb weiterzuführen. Damit könnte das Bebauungsgebiet vermutlich uneingeschränkt mit Wohnhäusern bebaut werden und die westlichen Lärmschutzmaßnahmen wären damit hinfällig.

Da hierfür aber sehr umfangreiche Verhandlungen erforderlich sein werden und der Kern des neuen Baugebiets davon zunächst auch nicht betroffen wäre, einigte man sich nach anfänglicher Uneinigkeit im Gemeinderat darauf, den Plan schon einmal auf den Entscheidungsweg zu bringen, um diesen dann bei erfolgreichen Sondierungen noch zu erweitern. (Skizzen: Grosser-Seeger & Partner, Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Gemeinde Puschendorf)

Manfred Schroll / Stephan Buck